E-Zigaretten Liquid Steuer beschlossen
Was Anfang 2020 noch ein Gesetzesentwurf zur Besteuerung von Tabakwaren in Deutschland war, ist für Dampferwelt nun Realität geworden. Aus dem anfänglichen Plan Steuern auf E-Zigaretten und besonders auf Liquids zu erheben, die als Bemessungsgrundlage den Nikotingehalt besitzen, wurde eine pauschale volumenbasierte Besteuerung aller Flüssigkeiten für E-Zigaretten. Es werden damit also nicht nur alle Liquids sondern auch Aromen, Basen und Nikotinshots sowie auch die Rohstoffe wie VG und VG besteuert.
Die Modernisierung des Tabaksteuergesetzes (TabStMoG) wurde trotz vieler Proteste am 11.06.2021 vom Bundestag beschlossen und am 17.08.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Steuer auf herkömmliche Tabakzigaretten wird dabei in Deutschland ebenfalls stufenweise erhöht und der weitaus weniger schädlichen Alternative, der E-Zigarette, per Gesetz eine unverhältnismäßig hohe Steuer aufgebrummt.
Aber wie tief müssen Dampfer in Zukunft tatsächlich in die Tasche greifen, wenn das Gesetz ab 01.07.2022 so umgesetzt werden muss? Wir geben Antworten.
Vorab aufgrund zahlreicher Nachfragen:
Ja, das Gesetz ist zum 01.01.2021 in Kraft getreten. Der Bereich für die Besteuerungen der Flüssigkeiten für die E-Zigarette tritt jedoch erst zum 01.07.2021 in Kraft.
Nein, Selbstmischen ist auch mit der Steuer weiterhin legal möglich, wenn versteuerte Bestandteile genutzt werden.
Nein, die E-Zigaretten Hardware (Starterkits, Coils, Akkuträger etc.) wird nicht mit der neuen Tabaksteuer belegt. Die Hardware bleibt wie bisher auch nur mehrwertsteuerpflichtig.
Wie hoch wird die Liquidsteuer? Ab wann wird es teurerer? Bunkern? Wie sieht die Zukunft aus? Lohnt sich ein Umstieg dann noch?
Der Entwurf kam aus dem Finanzministerium, wo Olaf Scholz von der SPD zum Zeitpunkt noch Bundesfinanzminister war und mit ordentlichen Mehreinnahmen gerechnet hat. Hier wurde mit Jugendschutz, Suchtwirkung und Gesundheitsschädlichkeit argumentiert. Das Skandalöse ist, dass die EU schon länger über eine einheitliche Mindeststeuer für E-Zigaretten in Plan hat - die dann europaweit für alle Länder gelten soll. Ein Ergebnis wird hier noch im Jahr 2022 erwartet. Was Sinn macht, denn so umgeht man einen gefährlichen Schwarzmarkt, der unausweichlich entstehen würde, wenn Deutschland sein eigenes Süppchen kocht.
Bis zur Expertenanhörung im Finanzausschuss am 17.05.2021 sah der Entwurf noch eine stufenweise Erhöhung auf Basis des Nikotingehaltes vor. Beginnen sollte es im Jahr 2022 mit 2 Cent pro Milligramm Nikotin im Liquid. Das vorgesehene Ziel war eine Verdoppelung der Steuer auf 4 Cent pro Milligramm im Jahr 2024.
Nachdem die SPD von allen anderen Parteien keine Zustimmung zur vorgenannten nikotinbasierten Besteuerung finden konnte, kam der nächste Plan zur Besteuerung auf den Tisch. Der neue Gesetzentwurf wurde auf eine volumenbasierte Steuer auf alle Flüssigkeiten für die E-Zigarette umgemünzt. Alle (auch nikotinfreie) Flüssigkeiten für die E-Zigarette sollen nun mit einer Tabaksteuer belegt werden.
Liquidsteuer ab 01.07.2022
SPD und CDU/CSU Fraktion haben sich auf eine neue Art der Besteuerung geeinigt und der Bundestag hat dem Gesetzentwurf zugestimmt. Demnach werden alle nach dem 01.07.2022 hergestellten nikotinfreien und nikotinhaltigen Flüssigkeiten für E-Zigaretten mit 0,16 Euro je ml besteuert (als Substitute Tabakwaren). In vier Schritten soll es bis 2026 dann auf 0,32 Euro je ml hochgehen. Davon werden also auch Shortfill Liquids, Aromen, Basen & Nikotinshots betroffen sein.
Das Gesetz bedeutet im Klartext also, dass auf jede 10ml Flasche Liquid
ab 01.07.2022 1,60 Euro,
ab 01.01.2024 2,00 Euro,
ab 01.01.2025 2,60 Euro
ab 01.01.2026 3,20 Euro
Tabaksteuer hinzukommen.
Wie in Deutschland üblich, wird auf den Nettopreis dann erst die Tabaksteuer berechnet und zusätzlich noch die Mehrwertsteuer aufgerechnet. D.h. effektiv sind es nicht 1,60 Euro die der Fiskus je 10 Milliliter einnimmt, sondern mindestens 1,90 Euro. In der letzten Stufe ab 2026 dann unglaubliche 3,80 Euro je 10ml.
Das gleiche Liquid, egal ob mit oder ohne Nikotin, was jetzt 3,90 Euro kostet, würde dann also im ersten Schritt mindestens 5,80 Euro (77% Steueranteil bezogen auf den Nettopreis) und künftig ab 2026 mind. 7,70 Euro (135% Steueranteil) kosten müssen. Alle fertigen Liquids werden nach der vollständigen Umsetzung somit fast doppelt so teuer werden wie bisher.
Da für alle Flüssigkeiten dann eine Steuerbanderole auf einem Umkarton (nur auf einer Seite öffenbar) angebracht werden muss, werden sich auch die Herstellungskosten erhöhen. Die vorgenannten Preise stellen daher nur ein Minimum dar und werden sicher sogar höher ausfallen müssen, um die zusätzlichen Kosten abfangen zu können.
So kurios es klingt, werden auch nikotinfreie Basen und Aromen von der Tabaksteuer betroffen sein. Ein Liter Basis bekommt ab 2022 dann stolze 160 Euro Steuern zzgl. MwSt. auferlegt und ab 2026 sogar 320 Euro. Statt bisher 10 Euro würde der Liter Base dann unglaubliche 390 Euro kosten. Noch unglaublicher ist aber diese Zahl: Eine Liter Base wird dann mit über 4.000% Steuern (Tabak- und Mehrwertsteuer) belastet werden. Ein Nikotinshot übrigens "nur" mit fast 480%.
Liter Basen werden daher mit großer Sicherheit in den nächsten Jahren vom deutschen Dampfermarkt verschwinden. Kein Selbstmischer wird für einen Liter Basis später 200 bzw. 390 Euro ausgeben.
Welche Produkte unterliegen der Steuer?
Alle Flüssigkeiten, die zum Dampfen genutzt werden - vom fertigen Liquid bis hin zu Shortfills, Aromen, Basen & Shots.
Auch die Einzelkomponenten wie PG & VG, wenn Sie zur Verwendung in E-Zigaretten ver- bzw. gekauft werden.
Die Anbringung der Steuermarke hat so zu erfolgen, dass sie beim Öffnen der Verpackung bricht. Die Verpackung darf dabei keine weitere Öffnungsmöglichkeit haben. Zudem müssen die Banderolen sicher und fest angebracht werden.
Ein steuerfreier Verkauf auf anderen Wegen stellt eine Steuerstraftat dar, so die Aussagen des Ministeriums und des Zolls. Selbst der Erwerb der Rohstoffe auf illegalen Wegen und die darauffolgende Verwendung in einer E-Zigarette stellt laut Zoll eine Steuerstraftat durch den einzelnen Dampfer dar.
Alles was vor dem 01.07.2022 hergestellt/importiert wurde, kann ohne Steuerbanderole verkauft werden.
Hierfür gibt es jedoch eine Übergangsfrist bis zum 13.02.2023, so dass vor dem 01.07. hergestellte Flüssigkeiten bis dahin noch ohne die neue Steuer abverkauft werden können.
Liquidsteuer Zeitschiene
Alle Flüssigkeiten, die vor dem 01.07.2022 produziert wurden, können auch nach dem 01.07. noch bis zum 13.02.2022 ohne die neue Steuer verkauft werden. Also ist theoretisch kein Panikkauf nötig. Praktisch ziehen die Kunden die Läger aber schneller leer, als man planen konnte. Daher werden aller Voraussicht nach viele Händler bereits deutlich vor dem 13.02.2022 "leerlaufen".
Nach dem 01.07.2022 wird sich der Markt dann automatisch bereinigen und die unversteuerten Produkte werden nach und nach verschwinden und durch steuerpflichtige ersetzt. Auch wir bieten Ihnen daher vergünstigte Sparpacks für Basen und Shots an, wenn Sie diese bunkern wollen.
Ungeöffnete Liquids, Basen & Nikotinshots sind weit über 2 Jahre lang haltbar, wenn man die richtige Aufbewahrung beachtet. Bei kühler und dunkler Lagerung sind so auch 5 Jahre und mehr kein Problem. Eine langfristige Lagerung ist also im Keller oder Kühlschrank ratsam. Wirklich schlecht oder ungenießbar werden sie aber auch danach nicht. Lediglich kann der Geschmack dann mehr und mehr abweichen bzw. sich abschwächen.
Bei Aromen sieht es aber anders aus. Für diese kann meist "nur" für zwei Jahre nach Abfüllung ein gleichbleibender Geschmack bei dunkler und kühler Lagerung gewährleistet werden. Hierbei ist aber zu beachten, dass die meisten Aromen nach Ablauf des MHD aber nicht zwingend ungenießbar werden, sondern sich oftmals nur die Intensität des Aromas abschwächt oder auch geschmackliche Abweichungen auftreten können.
Wenn Sie ein Liquid oder Aroma aber bereits geöffnet haben bzw. dieses offen stehen lassen, verkürzt sich die Haltbarkeit deutlich, weil der Sauerstoff so schneller mit den Inhaltsstoffen reagiert.
Wenn ein Liquid bzw. eine Base oder Aromakonzentrat trüb oder milchig erscheinen, sollten diese nicht mehr verwendet werden.
Der E-Zigaretten Markt wird sich wandeln
Im Jahr 2023 wird sich der deutsche Markt für E-Zigaretten durch die neue Steuer ändern. Das aktuelle Dumping, gerade im Bereich von Basen und Shots, wird aufhören und alle Produkte werden wieder vorrangig für den Rauchersatz betrachtet werden müssen. Selbstmischen wird sich nicht mehr so stark lohnen aber dennoch günstiger als fertige Liquids bleiben. Literbasen werden aufgrund des hohen Preises wahrscheinlich vom deutschen Markt verschwinden und vermutlich spätestens im Jahr 2023 nicht mehr in den Dampfershops angeboten werden.
Shortfill Liquids werden deutlich teurer, so dass diese nur noch von Dampfern gekauft werden, die den Geschmack bereits kennen und nicht die teure "Katze im Sack" kaufen wollen. Ob sie sich in der Vielzahl halten werden, bleibt abzuwarten.
Zahlreiche Aromen wird es nicht mehr geben, da gerade die kleineren Aromen Hersteller die sehr hohen Kosten für nötige Kartonier Maschinen und ein Zolllager kaum stemmen können. Unabhängig davon, könnten sich ab 2023 der Aromen Absatz deutlich verringern.
Lungendampfer, die extrem große Wolken produzieren, werden zum Luxusgut, da sich später kaum noch jemand den hohen Liquidverbrauch dieser Geräte leisten kann. Backendampfer (MTL Geräte) werden den deutschen Markt bestimmen, da sie geringere Dampfmengen produzieren und einen geringeren Liquidverbrauch verursachen.
Viele Dampfshops werden in finanzielle Nöte geraten und evtl. aufgeben müssen. So muss dann nicht nur die Steuer von ihnen vorfinanziert, sondern auch das entstehende Umsatzloch nach der Bunkerphase überbrückt werden.
Lohnt sich dann ein Umstieg überhaupt noch?
Gerade in den sozialen Medien lesen wir viele Aussagen wie
"Dann greifen alle wieder zur Tabakzigarette",
"Dampfen gehört dann der Vergangenheit an" oder
"Dann steigt keiner mehr auf die E-Zigarette um"
Leider wird hier eine negative Propaganda betrieben, die nicht ganz stimmt und der Branche unnötig schadet.
Preisentwicklung Tabakzigarette vs. E-Zigaretten Liquid
Betrachtet man die E-Zigarette als reinen Rauchersatz und nutzt einen normalen Backendampfer der normale Dampfmengen produziert, kommt ein durchschnittlicher Raucher (20 Zigaretten/Tag) mit 10ml Fertigliquid ca. 2-3 Tage aus, wenn der Nikotingehalt nicht zu niedrig gewählt wird. In der ersten Steuerstufe wird ein Liquid z.B. ca. 6 Euro kosten und ist mit etwa 2 Schachteln Zigaretten vergleichbar. Wieso sollte man dann wieder zur Tabakzigarette greifen? Zumal man beachten muss, dass auch die Tabakzigaretten stetig teurer werden und neben dem finanziellen auch der gesundheitliche Aspekt nicht unerheblich ist.
Ausgangspunkt für solche Aussagen ist nüchtern betrachtet das Selbstmischen und die Verwendung von Lungendampfern, die extrem viel Dampf produzieren. In den Anfängen der E-Zigarette gab es nur fertige Liquids und Backendampfer mit geringem Liquidverbrauch. Dann wurden nach und nach auch die einzelnen Bestandteile des Liquids verkauft, um auch Lungendampfer mit hohem Liquidverbrauch einfacher an den Mann bringen zu können. So kostete ein selbst gemischtes Liquid nur noch einen Bruchteil des Fertig Liquids und der sehr hohe Liquidverbrauch konnte kompensiert werden. Schnell wurde der Markt mit immer günstigeren Basen und Nikotinshots sowie immer größeren "Nebelmaschinen" geflutet. Es wurde kaum noch ein Vergleich zu den Kosten des Rauchens angestellt und nur noch geschaut, wie man noch günstiger dampfen und noch mehr sparen kann.
Wir sind keine Befürworter der Steuer. Ehrlicherweise muss man aber einsehen, dass ein effektiver Rauchersatz bisher zum Dumpingpreis möglich war, wenn man selbst gemischt hat. Mit Einführung der Steuer wird es zwar teurer, jedoch ist das Dampfen damit auch weiterhin weniger schädlich und immer noch günstiger als Rauchen. Auch ein Selbstmischen mit 10ml Shots in der entsprechenden Nikotinstärke ist dann immer noch günstiger als ein fertiges Liquid, nur liegt die Ersparnis dann nicht mehr in dem Bereich, wie es 2021/2022 einmal war.
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